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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Brasilien

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

✔ Ja

× Nein

✔ Ja

Österreich

✔ Ja

× Nein

✔ Ja

Schweiz

✔ Ja

× Nein

✔ Ja

Andere EU-Länder

✔ Ja

× Nein

✔ Ja

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während eines visumfreien Aufenthalts und am Ausreisetag gültig sein. Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine freie Seite verfügen.

 

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis.

Anmerkungen Reisepass

Einreisekarten und Stempel werden am Flughafen verteilt.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische, Besuchs- und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Sechs-Monatszeitraums (sofern nicht anders angegeben):

(a) EU-Länder (Ausnahme: Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zwölf-Monatszeitraums: Irland (Rep.), Kroatien, Polen, Portugal, Slowenien, Tschechische Republik);

(b) Schweiz und

(c) Türkei (Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zwölf-Monatszeitraums).

Anmerkung:
Geschäftsreisende sollten sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen) erkundigen, ob sie für ihre Reise ein Visum benötigen. Techniker und Monteure benötigen in jedem Fall ein Visum.

Anmeldepflicht

Alle Reisenden müssen eine Ein- und Ausreisekarte ausfüllen, die in der Regel während der Anreise an Bord der Flugzeuge, Schiffe bzw. Busse erhältlich ist. 

 

Personen, die mit einem zeitlich begrenzten oder einem Dauervisum einreisen, müssen sich innerhalb von 90 Tagen nach Ankunft persönlich bei der Bundespolizei am Wohnort melden und eine Carteira de Identidade beantragen.

Einreise Dokumente

(a) Rück-/Weiterreiseticket.
(b) Ausreichende Geldmittel.

(c) Ein internationales Impfzertifikat gegen Gelbfieber wird von Reisenden in die brasilianischen Bundesstaaten Bahía, Espírito Santo, Rio de Janeiro und São Paulo verlangt.

Kosten

Gebühren der Brasilianischen Botschaft in Berlin für visumpflichtige Nationalitäten: 

Business-, Touristen- und Transitvisum: 80 € (alle Nationalitäten bis auf Amerikaner),  160 € (Amerikaner);

Visaarten und Kosten

u.a. Besuchs- und Touristenvisum, zeitlich begrenztes Visum, Transitvisum.

Gültigkeit

Touristen-, Geschäftsvisum: bis zu 90 Tage. Einmalige Verlängerung für weitere 90 Tage kann vor Ort bei der brasilianischen Bundespolizei (Policia Federal) beantragt werden. Der Gesamtaufenthalt darf in einem Zeitraum von 12 Monaten 180 Tage nicht überschreiten. Alle Visa erlauben mehrfache Einreise während des Gültigkeitszeitraums. Touristen dürfen in Brasilien keine Arbeit aufnehmen.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, nicht über Nacht bleiben und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Auch wenn unter den genannten Bedingungen ein Transit möglich ist, wird visumpflichtigen Staatsangehörigen empfohlen, vor der Reise ein Transitvisum zu beantragen, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Achtung: Transitvisafreiheit besteht nicht beim Transit
(a) zwischen dem São Paulo Vircopos Airport, dem Congonhas Airport und dem Guarulhas Airport,
(b) zwischen dem Rio de Janeiro Galeão Airport und dem Santos Dumont Airport,
(c) am Confis Airport in Belo Horizonte.

Antragsart

Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen). In Frankfurt ist derzeit nur eine persönliche Antragstellung möglich.

Antragsteller für Geschäfts- oder Arbeitsvisa müssen bei Antragstellung und bei der Visumabholung persönlich in der konsularischen Vertretung erscheinen.

Antrag erforderlich

Touristenvisum:
(a) Reisepass, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und über mindestens 2 freie Seiten verfügt.
(b) Upload des Online-Antrags.
(c) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes (Gehaltsabrechnung und Arbeitsbescheinigung, bestätigter Kreditrahmen o. Ä.).
(d) 1 biometrisches Passfoto.

(e) Deutsche Antragsteller: Kopie der Geburtsurkunde, Antragsteller aller anderen Nationalitäten: Beglaubigte Geburtsurkunde.
(f) Kopie des Hin- und Rückflugtickets oder Bescheinigung des Reisebüros über Reisedaten und erfolgte Bezahlung der Reise/des Flugtickets.
(g) Gebühr (Beleg über Überweisung; Bareinzahlung auf das Konto der Botschaft mindestens drei Tage vor Einreichung des Visumantrags; bei persönlicher Antragstellung per ec-Karte direkt im Konsulat).
(h) Ggf. internationales über Gelbfieber-Impfzeugnis oder ärztliches Attest (s. Gesundheit).
(i) Gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(j) Österreich: Schreiben des Arbeitgebers, der Universität oder Schule.

(k) ggf. polizeiliches Führungszeugnis

(l) Frankierter Rückumschlag. 

Minderjährige:
(m) Beglaubigte Fotokopie der Geburtsurkunde in englischer, deutscher, französischer, portugiesischer oder spanischer Sprache bzw. beglaubigte Übersetzung in eine dieser Sprachen.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(m) Firmenschreiben an das brasilianische Konsulat mit Angaben zu Name und Funktion des Angestellten, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Besuchsgrund und –dauer, Angabe der auszuübenden Tätigkeit und der Adresse der Firma in Brasilien und Bestätigung der vollen finanziellen Verantwortlichkeit (Bei Beantragung in Frankfurt: Firmenschreiben auf Deutsch und auf Englisch; Versicherung, dass keine technische Tätigkeit ausgeführt werden soll.).
(m) Ein notariell beglaubigtes Einladungsschreiben im Original des Unternehmens in Brasilien auf Portugiesisch.
(n) Referenzschreiben der Bank, wenn der Geschäftsreisende selbstständig ist.
(o) Bei Beantragung in München: vom Bundeszentralregister beglaubigtes polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 3 Monate).
(p) Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage).

Arbeits-/Technikvisum: Unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer ist eine Kopie der internationalen Geburtsurkunde erforderlich. Bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen genügt eine Kopie des Einladungsschreibens. Es sollte von einem Notar beglaubigt worden sein. 

Bearbeitungsdauer

Je nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich. Persönliche Antragstellung: In der Regel ca. 3 - 7 Tage, maximal 90 Tage. Postalisch: ca. 10 Tage. In Frankfurt: 2 Wochen. In Berlin: 2 Werktage für Arbeitsvisa, 15 Werktage für alle anderen Visaarten.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türkei: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alle Minderjährigen mit brasilianischer Staatsangehörigkeit (auch Doppelstaatler), die allein oder nur mit einem Elternteil einreisen oder in Begleitung Dritter reisen, müssen eine schriftliche Reisegenehmigung der Eltern bzw. des abwesenden Elternteils vorweisen können. Die Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden. Auch nicht-brasilianischen, alleinreisenden Minderjährigen, wird empfohlen, eine Einverständniserklärung und die Ausweisdaten der Sorgeberechtigten mit sich zu führen. 

Einreise mit Haustieren

Vögel dürfen nicht nach Brasilien verbracht werden.
Für Hunde und Katzen wird ein internationales Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das nicht mehr als 7 Tage alt ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier in den 40 Tagen vor Abreise frei von ansteckenden Krankheiten war. Das Gesundheitszeugnis muss von einem brasilianischen Konsulat beglaubtigt worden sein.

Für Tiere, die älter als 3 Monate sind, wird zusätzlich ein Impfzertifikat gegen Tollwut verlangt, wenn die Tollwutimpfung nicht schon im Gesundheitszeugnis angegeben ist.

Weitere Informationen (z.B. ob ein Microchip erforderlich ist) sind von der zuständigen konsularischen Vertretung zu erfragen.

Ausreiseerlaubnis

Die ausgefüllte und abgestempelte Einreisekarte muss bei der Ausreise wieder vorgelegt werden.

Gesundheit und Impfungen in Brasilien

Übersicht

Die medizinische Versorgung im Lande ist, soweit es sich um die größeren Städte handelt, mit der in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Deutsch-, französisch- oder englischsprachige Ärzte sind in allen größeren Städten zu finden. Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Das Hauptkrankenhaus in São Paulo ist das Hospital das Clinicas. Die Kosten der medizinischen Behandlungen sind hoch.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

Malaria

1

4

Typhus

1

3

Cholera

1

2

Gelbfieber

Impfbescheinigungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird bei Einreise aus Europa zurzeit nicht verlangt. Ein internationales Impfzertifikat gegen Gelbfieber wird von Reisenden verlangt, die älter als 9 Monate alt sind und aus Angola und der Demokratischen Republik Kongo kommen.

Unabhängig von den offiziellen Impfbestimmungen wird eine Gelbfieber-Impfung für alle Reisenden nach Brasilien von der WHO empfohlen. Eine Liste der Gelbfieber-Endemiegebiete ist unter www.who.int zu finden.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist für die Einreise nicht erforderlich, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Die Infektionsgebiete liegen in den Staaten Alagoas, Bahia, Paraíba, Pernambuco und Sergipe.

[3] Typhus kommt vor. Eine Impfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

[4] Die weniger gefährliche Malaria-Art Plasmodium vivax und die gefährlichere Form Plasmodium falciparum herrschen vor. Es gibt weitaus mehr Infizierungen mit Plasmodium vivax als mit Plasmodium falciparum. Die weniger häufig vorkommende Form Plasmodium falciparum ist gegen Chloroquin- und Sulfadoxin/Pyrimethamin äußerst resistent. Empfohlen wird der Impfstoff Mefloquine.

Malariaschutz ist ebenfalls ganzjährig erforderlich in den meisten bewaldeten Gebieten unter 900 m. Es besteht ein hohes Malariarisiko in Amapà, Amazonas, Maranhao (W), Mato Grosso (N), Parà (außer Belèm City), Tocantins (W) und den Außenbezirken der Städte Pôrto Velho, Boa Vista, Macapà Manaus, Santarém, Maraba, Rio Branco und Cruzeiro do Sul.

Essen & Trinken

Wasser sollte zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist außerhalb der Stadtgebiete in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser weiterverarbeiten. Produkte aus ungekochter Milch sollte man meiden. Fleisch- oder Fischgerichte sollten nur gut durchgekocht und heiß serviert gegessen werden. Den Genuss von Schweinefleisch, Mayonnaise und Salat am besten vermeiden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Sonstige Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor. Herdförmiges Vorkommen im Norden und Osten, im Mato Grosso und Amazonasbecken. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Chikungunya kommt in einigen Bundesstaaten (ländlichen Gebieten) von Brasilien vor. Es wird deshalb ein ausreichender Schutz gegen Mücken empfohlen. 

Während des Sommers muss vor allem im Süden Brasiliens, insbesonders in den Bundesstaaten Rio de Janeiro und Sao Paulo, wieder mit neuen Ausbrüchen von Dengue-Fieber gerechnet werden. Im Norden besteht ein ganzjährigen Risiko; dort sind vor allem die Staaten Ceara, Bahia, Maranhao, Paraiba, Pernambuco und Piaui betroffen. Zurzeit (Frühling 2024) haben die Bundesstaaten Acre, Minas Gerais und Goiás sowie der Hauptstadtdistrikt  Rio de Janeiro den Notstand wegen des massiven Anstiegs an Dengue-Fieberfällen ausgerufen. Schutz vor tag- und nachtaktiven Überträgermücken beachten.  
Landesweit tritt vereinzelt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. 

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Vorkommen von Hepatitis B vor allem im Amazonasbecken.

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Leishmaniose kommt landesweit, besonders aber in der Küstenregion vor. Auch hier empfiehlt sich ein Insektenschutz.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor allem in den Slums der östlichen Großstädte vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind vor allem in den Bundesstaaten Maranhão und Pará Flughunde ("Vampire"), aber auch Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber, Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden Symptomen. Bisher dokumentierte, vereinzelte Todesfälle standen überwiegend mit anderen Vorerkrankungen in Zusammenhang. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika-Ausbrüchen ab, weil das Virus bei Ungeborenen Mikrozephalie zu verursachen.
Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen.
 
Wegen starker Strömungen und mancherorts gefährlichen Fischarten sollte man das Badeverbot (rote Flagge) und die Anweisungen der Ortskundigen beachten.

Gesundheitsnachweiß

Für eine Arbeitserlaubnis sind ein Gesundheitszeugnis sowie ein negativer HIV-Test in deutscher und portugiesischer Sprache erforderlich.

Zollbestimmungen in Brasilien

Zollbestimmungen Übersicht

Die folgenden Artikel können zollfrei nach Brasilien eingeführt werden:
 
Einreise mit dem Flugzeug oder Schiff oder über Land:
10 Zigaretten-Schachteln à 20 Stück Zigaretten, die außerhalb von Brasilien hergestellt wurden und 25 Zigarren/Zigarillos und
250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
12 l alkoholische Getränke (Personen ab 18 J.);
 
Andere Waren unter einem Wert von 10 US$ bis zu 20 Einheiten, maximal 10 davon identisch und in einem Wert von über 10 US$ bis zu 20 Einheiten, maximal 3 davon identisch (bei Einreise über die Luft oder das Meer);
 
Andere Waren unter einem Wert von 5 US$ bis zu 20 Einheiten, maximal 10 davon identisch und in einem Wert von über 5 US$ bis zu 10 Einheiten, maximal 3 davon identisch (bei Einreise über die das Land, Fluss oder einen See);
 
Gegenstände für den persönlichen Gebrauch dürfen zollfrei eingeführt werden.
Geschenke im Gegenwert von bis zu 1000 US$ (bei Einreise mit dem Flugzeug oder über den Seeweg) bzw. 500 US$ (bei Einreise über den Landweg).
 
Achtung: Internationale Passagiere dürfen zusätzlich im Gegenwert von bis zu 1.000 US$ Waren einführen, die in Duty-Free-Shops im ersten brasilianischen Ankunftsflughafen erworben wurden. Jeder internationale Passagier hat zudem ein zusätzliches Freistellungskontingent von 500 US$ alle 30 Tage (berechnet durch ein bewegliches Fenster) für Einkäufe in den inländischen Duty-Free-Shops.
Mengenbeschränkungen: 24 Alkoholeinheiten, vorbehaltlich der Höchstmenge von 12 Stück pro Getränkeart; 20 Packungen von im Ausland hergestellten Zigaretten; 25 Stück Zigarren/Zigarillos; 250 g Pfeifentabak; 10 Stück Toilettenartikel; Max. 3 Uhren, Maschinen, Geräte, Spielzeug, Spiele oder elektrische Instrumente.).
 
 

Anmerkung: Außerhalb von Brasilien erworbene Mobiltelefone müssen beim Zoll angemeldet werden.

Verbotene Importe

In Brasilien hergestellte Zigaretten und Getränke, die ausschließlich für den Verkauf im Ausland bestimmt sind; Markenzigaretten, die nicht im Herkunftsland vermarktet werden; Nachbildungen von Schusswaffen; Tierarten der wildlebenden Fauna ohne Fachgutachten und Zulassung;

Aquatische Arten für Zier- und Landwirtschaftszwecke ohne Genehmigung der zuständigen Stelle; Gefälschte und/oder raubkopierte Produkte;

Produkte mit gentechnisch veränderten Organismen; Pestizide, ihre Bestandteile und dergleichen; Waren, die gegen die guten Sitten, die guten Sitten, die Gesundheit oder die öffentliche Ordnung verstoßen und Betäubungsmittel oder Drogen.

Währung & Geld in Brasilien

Währung

1 Brasilianischer Real = 100 Centavos. Währungskürzel: R$, BRL (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 BRL; Münzen in den Nennbeträgen 1 BRL und 50, 25, 10, 5 und 1 Centavos. Die Banknote 1 BRL wird nicht mehr gedruckt, ist aber weiterhin gültig. In manchen Geschäften wird sie jedoch nicht mehr als Zahlungsmittel akzeptiert. 1 Centavo-Münzen sind kaum noch im Umlauf.

Kreditkarten

Die meisten internationalen Kreditkarten werden in Brasilien überall akzeptiert. American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden weitgehend akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Hotels, Restaurants, Geschäfte, Reisebüros und Autoverleiher akzeptieren Kreditkarten.


 

Geldautomaten

Bankkarten

Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Da die Bargeldabhebung am Geldautomaten mit der Bankkarte nicht immer uneingeschränkt funktioniert, sollten Reisende neben der Bankkundenkarte über eine alternative Geldversorgung wie z.B. über eine Kreditkarte verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Reisende kein Bargeld an Automaten auf offener Straße abheben sollten. Sicherer ist die Bargeldabhebung an Automaten in Banken und Einkaufszentren. Reisende sollten beim Geldabheben am Automaten immer auf Vorrichtungen achten, mit denen Kriminelle den Geheimcode und die Bankkarte kopieren.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist unbeschränkt; elektronische Deklarationspflicht für Beträge ab dem Gegenwert von 10.000 BRL. 

Geldwechsel

Fast alle Banken, Wechselstuben, Reisebüros und autorisierte Hotels wechseln Reiseschecks und ausländische Währungen. In den Großstädten gibt es Geldautomaten, an denen Bargeld in Landeswährung abgehoben werden kann. Vorsichtshalber sollte man jedoch bereits am Flughafen mit einer Kreditkarte Bargeld abheben oder Reiseschecks (s. Reiseschecks) mit sich führen.

Beste Reisezeit in Brasilien

Trockenes Buschland im Landesinneren, Regenwald am Amazonas und Strände an der Ostküste sorgen für ein regional stark unterschiedliches Klima. Im Süden sind Temperaturen gemäßigter bzw. subtropisch im Norden sind sie tropisch. Regenzeit im Norden von Januar - April, im Nordosten von April - Juli und in der Gegend Rio/São Paulo von November - März. Trotz Regenzeit ist die beste Reisezeit im brasilianischen Frühling und Winter von April bis Oktober.