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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Finnland

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

× Nein

× Nein

× Nein

Österreich

× Nein

× Nein

× Nein

Schweiz

× Nein

× Nein

× Nein

Andere EU-Länder

× Nein (1)

× Nein

× Nein

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte für einen Aufenthalt (u.a. als Touristen, Studierende, Arbeitende) von bis zu drei Monaten einreisen:

EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahme: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Großbritannien und Irland (Rep.)).

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
 

Anmerkungen Reisepass

Finnland ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). 

Anmerkungen Reisepass & Visa

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz (für Aufenthalte u.a. für Besuchs-, Arbeits- und Studienzwecke).
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen (für touristische Aufenthalte).

Schengen Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den finnischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Anmeldepflicht

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Finnland aufhalten, müssen sich bei einer örtlichen Polizeistation registrieren lassen.

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €
Kinder über sechs (6) und unter zwölf (12) Jahren: 40,00 €
Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €

Visaarten und Kosten

Einreisevisum (Kurzzeit- oder Langzeitvisum), Transit- und Flughafentransitvisum.

Gültigkeit

Kurzzeitvisum: 3 Monate. Transitvisum: max. 5 Tage.

Antragsart

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss vor weniger als 10 Jahren ausgestellt worden sein. 

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrisches Passbilder.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten mitführen.

Einreise mit Haustieren

Für Vögel aus allen Ländern wird pro Tier eine Einfuhrerlaubnis benötigt, die beim finnischen Ministerium für Land- und Forstwirtschaft erhältlich ist.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass), der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Folgende Zusatzanforderung gilt für Finnland: Es muss im Ausweis (oder mit den bisherigen Zeugnissen gemäß den Übergangsbestimmungen) bestätigt werden, dass das Tier ab dem 3. Lebensmonat max. 30 Tage vor der Einreise mit einer auf Basis von Praziquantel oder Epsiprantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis (Bandwurm) behandelt wurde.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Norwegen und Island gelten keine Beschränkungen.

Weitere Informationen sind von Evira erhältlich.

Gesundheit und Impfungen in Finnland

Übersicht

Medizinische Versorgung von hohem Standard ist im ganzen Land gewährleistet.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage des Personalausweises/Reisepasses und der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
Die ambulante Versorgung erfolgt in den in Finnland üblichen Gesundheitszentren (Terveyskeskus) und Polikliniken. Man hat auch die Möglichkeit, sich an einen frei praktizierenden Arzt oder Zahnarzt zu wenden, muss aber die Kosten zunächst komplett selbst verauslagen.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Die Notrufnummer in Finnland ist 112, die landesweite Gesundheits-Info-Hotline erreicht man rund um die Uhr unter der Rufnummer 10023. Die Rufnummern regionaler Notdienste können im Hotel erfragt werden.

Arzneimittel: Zunächst muss der Reisende die Medikamente selbst bezahlen, bekommt die Kosten aber bis zu 100% erstattet. Die Apotheke in der Mannerheimintie 96 in Helsinki ist durchgehend geöffnet (Tel: (0203) 2 02 00).

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

Malaria

Typhus

Cholera

Gelbfieber

Sonstige Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Hauptübertragungszeit ist von April bis Oktober. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Sie tritt vor allem in ländlichen Gebieten von März bis Oktober im Südwesten um Turku, auf den Åland-Inseln und in den Regionen Kokkola oder Lappeenranta auf. Hier ist zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen eine Impfung möglich.

Hepatitis B kommt vor. Eine Impfung sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Gesundheitsnachweiß

In Finnland und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Finnland akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.

Zollbestimmungen in Finnland

Zollbestimmungen Übersicht

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Finnland eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos (je 3 g) oder 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 % (Personen ab 20 J.) oder 2 l alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % (Personen ab 18 J.) und zusätzlich

4 l Tafelwein (Personen ab 18 J.) und
16 l Bier (Personen ab 18 J.);

Achtung: Die Tabakwaren müssen eine Warnung vor den gesundheitlichen Risiken, die Angabe des Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehaltes und Informationen, die die Identifizierung und Rückverfolgung des Produktes ermöglichen, in finnischer und schwedischer Sprache aufweisen. Fehlen diese Angaben, muss für die importierten Waren Einfuhrsteuer bezahlt werden. Trotzdem können in diesem Fall nicht mehr als 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 100 Zigarillos (je 3 g) und 250 g Tabak (Personen ab 18 J.) importiert werden.

Geschenke / sonstige Waren bis zu einem Wert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn / dem Auto).

Bei Einreise auf dem Landweg nach Finnland dürfen pro Person zusätzlich zu den oben gelisteten Artikeln die folgenden Produkte steuerfrei eingeführt werden: Kautabak, Schnupftabak, Tabak zum oralen Gebrauch (Snus) sowie Nikotinflüssigkeit und einige nikotinhaltige Flüssigkeiten im Wert von nicht mehr als 300 €.

Verbotene Importe

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 80 Vol.-% dürfen nicht eingeführt werden.

Import/Export EU

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Norwegen und San Marino. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Währung & Geld in Finnland

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

1 und 2 Cent-Münzen wurden in Finnland nie richtig eingeführt und werden nicht mehr geprägt. Ein nationales Gesetz regelt das Runden im Bargeldverkehr auf 5 Cent. Nur bei Kartenzahlungen bleiben die "krummen" Beträge. Dadurch ist in Finnland die 1-Cent-Münze zwar offizielles Zahlungsmittel - praktisch aber nur von Sammlern begehrt.

Achtung: In Finnland hat sich bargeldloses Bezahlen inzwischen fast überall durchgesetzt. Viele Transaktionen können nur noch bargeldlos durchgeführt werden. Das trifft oft auch auf kleine Beträge zu wie bei der Nutzung von Toilettenhäuschen oder dem Kauf eines Kaffees zum Mitnehmen.

Kreditkarten

American Express, Mastercard, Diners Club und Visa sind verbreiteter als in Mitteleuropa und werden in den meisten Hotels, Autoverleih-Stationen, Warenhäusern, vielen Restaurants und Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von (Otto-)Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Finnland zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.
 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

Geld kann überall in Finnland an Geldautomaten abgehoben werden. Bargeldzahlungen sind in Finnland jedoch schon weit in den Hintergrund getreten.

Beste Reisezeit in Finnland

Gemäßigtes Klima, jedoch starke Temperaturschwankungen. Warm im Sommer; mildes Wetter im Frühling und Herbst. Sehr kalter Winter (November - Mitte März). Im Norden Schneefall ab Mitte Oktober bis Mitte Mai, während des kurzen arktischen Sommers scheint die Sonne bis zu 16 Std. täglich. Heftige Schneefälle im Winter. Der Juli ist der wärmste Monat mit durchschnittlich 17,7°C in Helsinki. Im Norden bleibt es im Winter zwei Monate lang dunkel. Die beste Reisezeit für Sommerurlauber ist in den Monaten Juni und Juli und Wintersportler finden in Finnland von Februar bis Mitte April die besten Bedingungen für ihre bevorzugten Wintersportarten vor.